Kindergeld im Studium: Alles, was Sie wissen müssen
Das Kindergeld ist eine der wichtigsten staatlichen Unterstützungen für Familien in Deutschland. Für Studierende stellt sich oft die Frage, ob sie während ihres Studiums weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben. In diesem Artikel erfahren Sie alle relevanten Informationen rund um das Thema "Kindergeld im Studium".
Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch im Studium
Um Kindergeld während des Studiums zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Alter: Grundsätzlich wird Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Für Studierende kann es jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt werden.
- Ausnahme: Falls ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) absolviert wurde, kann sich die Altersgrenze entsprechend verlängern.
- Erstausbildung: Solange sich das Kind in der Erstausbildung befindet, besteht Anspruch auf Kindergeld. Dazu zählt auch ein Studium.
- Höchstarbeitszeit: Wenn während des Studiums nebenbei gearbeitet wird, darf die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreiten, um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu gefährden.
Höhe des Kindergelds
Die Höhe des Kindergelds richtet sich nach der Anzahl der Kinder in der Familie und ist wie folgt gestaffelt (Stand 2025):
- Für das erste und zweite Kind: 250 Euro pro Monat
- Für das dritte Kind: 250 Euro pro Monat
- Ab dem vierten Kind: 250 Euro pro Monat
Verlängerung bei besonderen Umständen
In bestimmten Fällen kann der Anspruch auf Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert werden, z. B.:
- Bei einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
- Bei Verzögerungen aufgrund eines gesetzlichen Dienstes wie dem FSJ oder BFD.
Beantragung von Kindergeld
- Wo beantragen?
- Der Antrag auf Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt.
- Für den Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Studienbescheinigung (Immatrikulationsbescheinigung)
- Steuerliche Identifikationsnummern von Eltern und Kind
- Wie lange rückwirkend?
- Kindergeld kann bis zu sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Wenn also der Antrag nicht rechtzeitig gestellt wurde, kann für diesen Zeitraum trotzdem eine Nachzahlung erfolgen.
Kindergeld und Zweitausbildung
Während der Zweitausbildung (z. B. Masterstudium) kann der Anspruch auf Kindergeld erhalten bleiben, wenn:
- eine parallele Beschäftigung maximal 20 Stunden pro Woche umfasst.
- die Zweitausbildung in direktem Zusammenhang mit der Erstausbildung steht.
Kindergeld im Ausland
Studierende, die im Ausland studieren, können weiterhin Kindergeld erhalten, wenn:
- der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der Eltern in Deutschland bleibt.
- das Studium an einer anerkannten Hochschule absolviert wird.
Tipp: Es ist ratsam, sich bei der Familienkasse über die spezifischen Anforderungen zu informieren, da die Regelungen je nach Land unterschiedlich sein können.
Wichtige Tipps für Studierende
- Regelmäßige Studienbescheinigung: Die Familienkasse verlangt in der Regel jedes Semester eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.
- Rechtzeitig beantragen: Verzögerungen bei der Antragstellung können zu finanziellen Einbußen führen.
- Grenzen für Nebenjobs beachten: Wer mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, riskiert den Verlust des Kindergeldanspruchs.
Fazit
Kindergeld ist eine wertvolle Unterstützung für Studierende und ihre Familien. Solange die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, steht dem Bezug von Kindergeld während des Studiums nichts im Wege. Es lohnt sich, rechtzeitig alle Unterlagen einzureichen und die geltenden Regeln im Blick zu behalten. Bei Unsicherheiten kann die Familienkasse direkt kontaktiert werden.